Unser kleines SCHUL-ABC

soll Ihnen als erster Ratgeber für viele Fragen dienen. Sollten Sie weitere Fragen haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, stehen wir Ihnen zur persönlichen Beantwortung gerne zur Verfügung.

ABCDEFGHI-JKLMNO-P-Q –  RS-T – UVWX-Y-Z

Als erste Ansprechpartner stehen Ihnen die Klassen- und Fachlehrkräfte Ihres Kindes zur Verfügung. Sprechzeiten erhalten Sie an den Elternabenden. Für Krankmeldungen und allgemeine Fragestellungen kontaktieren Sie bitte die Schulsekretärin zu den Bürozeiten. Bei ihr können Sie in besonderen Angelegenheiten auch gerne einen Termin mit der Schulleitung vereinbaren.

„Tür- und Angelgespräche“ vor dem Unterricht und während der Pause sind nicht zielführend und bei uns in der Schule unerwünscht.

-> Bürozeiten
-> Telefon

Einmal wöchentlich bieten wir den Kindern der 3. und 4. Klassen unterschiedliche Arbeitsgemeinschaften wie z.B. Computer, Handarbeiten, Kunst, Sport (z.B. Fußball, Laufen, Triathlon), Gesellschaftsspiele, Streitschlichter, Musik, Plattdeutsch, Schülerrat an. Diese AGs werden von den Kindern jeweils für ein halbes Jahr verbindlich gewählt. Darüber hinaus gibt es für die Kinder der 1. und 2. Klassen innerhalb der Betreuungszeit die Möglichkeit, an einer einstündigen Plattdeutsch-AG teilzunehmen.

Das Arbeits- und Sozialverhalten der SchülerInnen wird in einer der fünf standardisierten Formen im Zeugnis bewertet:

  • XY’s Arbeitsverhalten/Sozialverhalten verdient besondere Anerkennung (A)
  • XY’s Arbeitsverhalten/Sozialverhalten entspricht den Erwartungen in vollem Umfang (B)
  • XY’s Arbeitsverhalten/Sozialverhalten entspricht den Erwartungen (C)
  • XY’s Arbeitsverhalten/Sozialverhalten entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen (D)
  • XY’s Arbeitsverhalten/Sozialverhalten entspricht nicht den Erwartungen (E)

Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich auf die Kriterien Leistungsbereitschaft, Mitarbeit, Ziel- und Ergebnisorientierung, Kooperationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Sorgfalt, Ausdauer und Verlässlichkeit.

Die Kriterien zur Bewertung des Sozialverhaltens sind Reflexionsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness, Hilfsbereitschaft und Achtung anderer, Übernahme von Verantwortung und Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.

Im 1./2. Schuljahr wird das Arbeits- und Sozialverhalten im Zeugnis durch ausführlichere Umschreibungen zusätzlich näher erläutert, im Zeugnis des 3./4. Schuljahres geschieht dies nur bei Bedarf.

Zweimal jährlich findet im Frühjahr und vor der Adventszeit jeweils unser Basteltag statt. An diesem Vormittag bleiben die Schultaschen zu Hause und in den Klasse wird geschnitten, geklebt und jahreszeitlich gebastelt. Die St.-Peter Schule erscheint anschließend wieder schön dekoriert und frisch gestaltet.

Bei wichtigen Anlässen (Hochzeiten, Beerdigungen, kirchlichen Feiern, sportlichen Veranstaltungen usw.) darf die Klassenleitung Ihr Kind grundsätzlich bis zu drei Tage beurlauben. Kontaktieren Sie die Klassenleitung dazu bitte persönlich und legen ihr einen formlosen, begründeten schriftlichen Antrag vor.

Direkt vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung (auch von der Schulleitung) nicht erteilt werden.

Die den Sportunterricht erteilende Lehrkraft kann SchülerInnen bis zur Dauer eines Monats von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen befreien. Diese SchülerInnen sind nach Maßgabe ihrer Beeinträchtigung grundsätzlich zur Anwesenheit im Sportunterricht oder zur Teilnahme am Unterricht der Parallelklasse verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden. Die über einen Monat hinausgehende Befreiung spricht die Schulleitung auf schriftlich begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten aus. Hierfür muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Für Beschädigungen am Privateigentum oder bei Diebstahl von Privateigentum der Kinder haftet der kommunale Schadensausgleich. Das gilt auch für die auf dem Schulhof im Fahrradständer abgestellten Fahrräder, allerdings nur während der Unterrichtszeit und nur von Kindern, die einen Schulweg von mehr als 1,5 km haben. Bei einem Schaden können Sie dieses Formular ausfüllen und im Sekretariat abgeben.

Beschädigen die Kinder Schuleigentum, können die Erziehungsberechtigten zur Kostenerstattung herangezogen werden.

An unserer Schule existiert eine stetig wachsende, attraktiv ausgestattete Schülerbücherei, in der die Kinder regelmäßig lesen und auch Bücher ausleihen können. Dazu erhält jedes Kind für den Preis von 2 € einen Büchereiausweis von der Schule, mit dem es an einem bestimmten Tag ein Buch ausleihen und für 14 Tage mit nach Hause nehmen kann. Beschmutzte, beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen von den Kindern ersetzt werden.

Wenn der Schulweg Ihres Kindes 2 km überschreitet, kann es den Schulbus in Anspruch nehmen. Das Kind bekommt dann über die Schule einen Fahrausweis vom Landkreis ausgehändigt und kann an festgelegten Haltestellen der Schulbusse einsteigen. Bei Verlust des Fahrausweises wird ihm auf Antrag im Sekretariat einmalig kostenlos eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt.

In unseren Elternbriefen und auf unserer Homepage werden Sie über Aktualisierungen im Verhalten mit der Corona-Pandemie umgehend informiert. Eine kindgerechte Erklärung und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Hygiene- und Abstandsregeln ist uns im Schulalltag sehr wichtig.

Basierend auf der DSGVO gehen wir mit den personenbezogenen Daten unserer Schüler, des Lehrpersonals und der Mitarbeiter*innen verantwortungsvoll und sensibel um. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage und in der Anlage.

Für jedes Kind wird während der gesamten Grundschulzeit eine schriftliche Dokumentation der individuellen Lernentwicklung geführt (ILE-Bogen). Diese Dokumentation enthält Aussagen zur Lernausgangslage, zu Zielen und Fördermaßnahmen. Sie bildet somit eine wichtige Grundlage für die Individualisierung von Lernprozessen.

Alle Schulen in Niedersachsen sind eigenverantwortlich, das bedeutet, dass die Schulen in vielen Bereichen selbst entscheiden können, wie sie mit Verfügungen und Erlassen umgehen.

Die Entscheidungsgremien dafür sind der Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und die Schulleitung.

In unregelmäßigen Abständen, je nach Bedarf, informiert die Schulleitung die Eltern/Erziehungsberechtigten aller Schulkinder der St.-Peter-Schule über wichtige Angelegenheiten, Aktivitäten und Beschlüsse der Schule. Dieser Elternbrief wird Ihnen auf digitalem Wege über die Elternvertreter oder in Papierform über Ihr Kind ausgehändigt. (à Postmappe)

Bei manchen allgemeinen schulischen Aktionen (Einschulung, Sportfest, Schulfest, Projektwochen, „Gesundes Frühstück“, Verkehrsaktionstag, Basteltage usw.) oder klasseninternen Aufgaben (Wanderungen, Klassenfeste) sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen, weil nur viele helfende Hände z.B. ein Schulfest gelingen lassen. Wir freuen uns dann über jede zugesagte Hilfe. Im Bedarfsfall werden wir Sie über die Klassenleitung oder über den Elternbrief ansprechen.

Die Schule bietet jährlich zwei feststehende Elternsprechtage pro Klasse an. Sie finden in der Regel im November und vor Ostern statt.

Unser Schülerrat bietet zu beiden Sprechtagen jeweils ein kleines Elterncafé mit Keksen, Kuchen und Getränken an. Die Kinder sind stolz auf diese selbst organisierte Aktion und freuen sich über guten Zuspruch und eine kleine Spende.

Natürlich sind die LehrerInnen nicht nur zu diesen Zeiten für ein Gespräch mit Ihnen bereit. (à Ansprechpartner)

Entgeltliches Ausleihverfahren

-> Schulbücher

Häufig erleben wir, dass Kinder nach einer Krankheit viel zu früh wieder in die Schule geschickt werden. Geben Sie Ihrem Kind die Zeit, eine Krankheit in Ruhe auszuheilen. Das gesunde Kind wird den versäumten Unterrichtsstoff schneller aufholen, als ein Kind, das noch kränkelt und eventuell einen Rückschlag erleidet. In gleicher Weise sollten Sie verfahren, wenn sich Ihr Kind am Morgen nicht wohlfühlt. Der Tag bringt dem Kind nicht viel und oft, so zeigt es unsere Erfahrung, muss das Kind dann doch noch von der Schule abgeholt werden.

-> Covid-19

-> Fernbleiben vom Unterricht

Kleinere Verletzungen (Pflaster) versorgen wir selbst. Sollte jedoch ein Arztbesuch erforderlich sein oder vorsorglich erfolgen müssen, wenden wir uns sofort als erstes an Sie und/oder rufen einen Krankenwagen (siehe auch dazu: Vorzeitiger Unterrichtsschluss). Zur Sicherheit der uns anvertrauten Kinder nimmt unser Kollegium regelmäßig an Erste- Hilfe – Kursen teil.

In der Grundschule gibt es auch manche Anlässe zum Feiern, z.B. im Klassenverband oder auf einem Schulfest, das wir regelmäßig veranstalten.

Auszug aus dem Erlass des Kultusministers:

„Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am stundenplanmäßigen Unterricht teil, ist der Schule, bzw. der Klassenleitung, der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Es genügt zunächst eine mündliche oder fernmündliche Benachrichtigung. Die Schulleitung kann eine schriftliche Mitteilung, bei längeren Erkrankungen auch den Nachweis der Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

Die Kosten der Bescheinigung tragen die Erziehungsberechtigten. In besonderen Fällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter auch bei kürzerem Fehlen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.“

Nicht entschuldigte Fehltage Ihres Kindes sind von uns als „nicht entschuldigt“ ins Zeugnis einzutragen.

Wichtig:

Laut Beschluss der Gesamtkonferenz erwarten wir Ihre Rückmeldung jedoch abweichend vom Erlass schon am ersten Versäumnistag, entweder telefonisch, per E-Mail oder schriftlich. So kann es nicht passieren, dass ein Kind nicht in der Schule ankommt und keiner weiß etwas über den Verbleib des Kindes. Zu diesem Zweck haben wir einen Anrufbeantworter installiert. Bitte sprechen Sie Ihre Nachricht mit Angabe des Vor- und Nachnamens des Kindes und der Klasse auf unser Band. Die Sekretärin hört morgens zuerst diese Nachrichten ab und informiert die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer. Bei Kindern, von denen wir bis 8.45 Uhr keine Nachricht erhalten haben, dass sie fehlen, forschen wir nach und versuchen, Sie telefonisch zu Hause oder auf der Arbeitsstelle zu erreichen. Das sollte jedoch der Ausnahmezustand und nur für den Notfall gedacht sein. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir immer Ihre aktuellen Telefonnummern im Büro vorliegen haben. Bei einem Wechsel der Nummern informieren Sie bitte umgehend Klassenlehrerin/Klassenlehrer und Sekretariat.

Damit wir den unterschiedlichen Begabungen unserer Kinder gerecht werden können, sind einige Unterrichtszeiten als Förder- bzw. Forderunterricht ausgelegt. Darüber hinaus werden förderbedürftige Kinder im Klassenverbund und phasenweise auch in Kleinstgruppen von einer zusätzlichen Lehrkraft gefördert. Dieser Förderunterricht wird zurzeit in Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft der Hunteschule (siehe auch „Zusammenarbeit mit …“) erteilt.

Des Weiteren planen und organisieren wir in Kooperation mit dem Schulverbund Huntetal regelmäßig Talentgruppen-Tage. An diesen Tagen dürfen besonders talentierte Kinder der 3. und 4. Klassen am Schulvormittag anstelle des regulären Unterrichts schulübergreifend in sog „Talentgruppen“ an besonderen Lernangeboten in einer Schule des Schulverbundes teilnehmen. Hier werden u.a. Inhalte in Englisch, Sachunterricht, Mathematik, Kunst, Musik oder Sport angeboten.

Verein der Freunde und Förderer der St.-Peter-Schule

Die Erziehungsberechtigten unserer Schule können Mitglied im Verein der Freunde und Förderer der St.-Peter-Schule e.V. werden. Durch den Förderverein wird unsere Schule zusätzlich in unterschiedlichen Bereichen finanziell unterstützt, die durch den Schulträger nicht abgedeckt werden (können). Der Förderverein wird von den Erziehungsberechtigten getragen, die auch über die Fördermaßnahmen befinden. Seit Gründung des Vereins am 21.02.1986 hat er unserer Schule und somit unseren Kindern schon viele gute Dienste erwiesen. Ansprechpartner für den Förderverein ist die Vorsitzende Frau Annegret Arkenberg.

Wir möchten Sie herzlich bitten, Mitglied im Förderverein zu werden, denn durch Ihren geringen finanziellen Beitrag (zurzeit € 10,00 Mindestbeitrag jährlich) kann vieles im Interesse unserer Kinder ermöglicht werden.

Machen Sie mit!

Stärken Sie unseren Förderverein durch Ihre Mitgliedschaft! Wir danken Ihnen im Namen der uns anvertrauten Kinder. Anmeldungen können über die Klassenleitung, im Sekretariat oder direkt beim Förderverein erfolgen. Hier erfahren Sie mehr über den Förderverein.

Es liegt in der Natur des Menschen, dass schon einmal Dinge in der Schule vergessen werden. Fundsachen haben einen besonderen Platz im Regal im Foyer oder bei unserem Hausmeister. Für abhanden gekommene Gegenstände haftet der kommunale Schadensausgleich nicht. Nach einem gewissen Zeitraum werden die nicht abgeholten Fundsachen an bedürftige Personen abgegeben. Es kommt leider häufig dazu, dass teure Jacken, komplette Sportbeutel oder Fahrradhelme nicht abgeholt werden – bitte achten Sie mit Ihrem Kind auf dessen Materialien.

Die Gesamtkonferenz setzt sich aus der Schulleitung, den Lehrerinnen/Lehrern, Pädagogischen Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern und 4 Elternvertreterinnen / Elternvertretern zusammen. Sie entscheidet über pädagogische Belange der Schule und tagt bis zu 2-mal im Schuljahr.

Vorsitzende ist die Schulleiterin.

Wir legen in der Schule Wert auf gesunde Ernährung. Süßigkeiten und gesüßte Getränke sehen wir nicht gerne, weil sie schädlich für die Gesundheit Ihres Kindes sind. Seit einigen Jahren bieten wir jeden Monat einmal an einem Schulmorgen ein gesundes Frühstücksbuffet für alle Kinder an, jeweils ausgerichtet von den Kindern und Eltern einer Klasse. Die anteiligen Kosten belaufen sich auf 0,50 € pro Kind und Frühstück. Wir wollen den Kindern damit die Möglichkeit geben, viele neue, gesunde Geschmackserlebnisse zu genießen und ihnen aufzeigen, dass gesund auch lecker bedeuten kann.

Um zu gewährleisten, dass die Kinder ausreichend trinken, wünschen wir uns, dass jedes Kind eine auffüllbare Trinkflasche mit in die Schule bringt, die nach Bedarf mit frischem Leitungswasser aufgefüllt werden kann (s. Getränke). Vor und nach jeder Unterrichtsstunde fordern wir die Kinder auf, ein paar Schlucke zu trinken.

Wir nehmen an der landesweiten Schulobst-Aktion teil. Das bedeutet, dass die Kinder täglich ein Stück Obst oder Gemüse kostenlos erhalten. Die Aktion möchten wir auch im Schuljahr 2022/23 weiterführen; die Anträge dafür laufen.

Zur Gesundheitserziehung gehört auch die Bewegungserziehung. Neben den Bewegungsmöglichkeiten in den großen Pausen und kleineren Bewegungspausen innerhalb des Unterrichts finden Sie auf unserer Homepage im Schulprofil genauere Ausführungen über unseren Arbeitsschwerpunkt Sport und Gesundheit. In diesem Zusammenhang ist es uns ein großes Anliegen, dass Ihr Kind den eigenen Schulweg möglichst zu Fuß oder mit dem Fahrrad „in Bewegung“ bewältigt.

Wir bieten keine Getränke wie Saft, Kakao etc. an und möchten unsere Kinder dazu anhalten, gesunde Getränke in wieder auffüllbaren Trinkflaschen mitzubringen. Getränke wie Cola o.ä. sind an unserer Schule nicht erwünscht.
(-> Gesundheitserziehung)

An unserer Schule haben wir ein Konzept zur Vermeidung von und zum Umgang mit Gewalt ausgearbeitet. Unser Sozialpädagoge unterstützt uns bei Problemen, die die Kinder in der Pause, auf dem Schulweg usw. und untereinander haben. Er führt Gespräche mit den betroffenen Kindern und gegebenenfalls auch mit den Eltern, um den Konflikt gewaltfrei lösen zu können.

Ebenso bieten wir Kindern der 3. Schuljahre in einer Arbeitsgemeinschaft die Möglichkeit, sich als StreitschlichterIn ausbilden zu lassen und nach Abschluss der Ausbildung als AnsprechpartnerIn für die anderen SchülerInnen zu sein.

-> Konzept zur Gewaltprävention

In Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde „St. Peter“ finden regelmäßig folgende Gottesdienste statt:

  • Einschulungsgottesdienst zum neuen Schuljahr
  • Gottesdienst zum Schulanfang
  • St. Martin
  • Frühlingsgottesdienst
  • Abschlussgottesdienst für die 4. Schuljahre kurz vor Ende des Schuljahres

Am letzten Tag vor den Weihnachtsferien findet unsere weihnachtliche Abschlussfeier in der Kirche statt. Jede Klasse nimmt an dieser Feier mit einem Beitrag teil, alle Eltern/Verwandten sind herzlich eingeladen. Gemeinsam verabschieden wir uns dann in die Weihnachtsferien.

In unserer Schule sind Handys und Smartwatches nicht erwünscht. Sollten die Kinder trotzdem auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern ein entsprechendes Gerät mit zur Schule bringen, muss das Handy/die Smartwatch in der Schultasche verbleiben und ausgeschaltet sein. Auch in den Pausen darf es nicht herausgenommen werden. Bei Missachtung dieser Regel wird die Lehrkraft das Handy/die Smartwatch an sich nehmen und nach Rücksprache wieder an die Eltern herausgeben.

Hausaufgaben dienen der Übung, Wiederholung, Ergänzung und Festigung der Unterrichtsarbeit. Die in der Schule erworbenen Fähigkeiten sollen dabei selbstständig angewandt werden. Ein ruhiger Arbeitsplatz und eine geregelte Zeiteinteilung sorgen dafür, dass Ihr Kind konzentriert arbeiten kann.

Das Zusammenleben in der Schule ist nur dann reibungslos möglich, wenn es in geordneten Bahnen verläuft. Die Hausordnung wurde von der Gesamtkonferenz erarbeitet. In den Downloads finden Sie unsere Hausordnung sowie eine Version in kindgerechter Form. Helfen Sie uns bitte bei der Einhaltung, indem Sie sich und Ihr Kind damit vertraut machen.

-> Hausordnung

In allen Klassen werden Hausschuhe getragen. Wir haben dazu vor den Klassen Schuhregale installiert. Dadurch bleiben die Räume vor grobem Schmutz und Feuchtigkeit weitgehend verschont. Das erleichtert die Reinigung erheblich. Außerdem können sich so die Füße der Kinder nach den Pausen von den schweren, heißen und/oder nassen Schuhen/Stiefeln erholen. Bitte beachten Sie, dass die Hausschuhe in den Sommerferien mit nach Hause genommen werden.

Die Stadt Wildeshausen plant die Eröffnung vom Hort im Gebäude unserer Schule zeitnah. (Stand Mai 2022) Dort können bis max. 20 Kindern ein warmes Mittagessen im Anschluss an den Schulvormittag einnehmen, die Hausaufgaben anfertigen und ein Spiel- und Betreuungsangebot nutzen. Die Anmeldung und die Bezahlung erfolgen über den Hort/Frau Manietta Tel. 04431 88500. Nähere Informationen sowie die Kontaktdaten erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Wildeshausen unter der Rubrik Kindertagesstätten.

„Eine Schule für alle Kinder“ – gemäß dieser Prämisse können Kinder mit Förderbedarf an der zuständigen Grundschule beschult werden und wir heißen an unserer St.-Peter-Schule alle Kinder herzlich willkommen! Im Rahmen einer sog. sonderpädagogischen Grundversorgung erhält jede Schule zusätzliche Förderstunden, die den jeweiligen Förderschwerpunkten der Kinder zugeordnet werden können.

Es obliegt der Klassenleitung, ob eine Klassenkasse eingerichtet wird. Darüber wird in der Klassenelternschaft beraten.

Die Erziehungsberechtigen einer Klasse (je Kind eine Stimme), bilden die Klassenelternschaft. Mindestens zweimal im Schuljahr finden Versammlungen der Klassenelternschaften (Elternabende) statt, auf denen die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer mit den Eltern wichtige Informationen zur Klasse austauscht. Die Klassenelternschaften wählen aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n), eine(n) Stellvertreter(in) und ein Mitglied für die Klassenkonferenz für jeweils zwei Schuljahre. Die Vorsitzenden bilden den Schulelternrat.

Schulleiterin:

Frau Lietzmann

Vertretung der SL:

Frau Stahl

Kollegium:

Katrin Aulkemeyer, Ariane Brems, Annette Büschelmann, Wiebke Eiting-Lange, Lisa Glander, Kristina Hirdes,
Ann-Christin Kreienborg, Mareike Kleist (Mutterschutz), Lena Richter, Jolanta Uram-Rüdebusch

Förderschullehrkraft : N.N.

Schulsozialarbeit:

Stefan Fragel

Pädagogische MitarbeiterInnen

Betreuung: Hannelore Both, Kerstin Orlik, Magdalena Schlüter
Unterrichtsvertretung: Annegret Arkenberg, Claudia Krüger
Schwimmbegleitung: Marianne Baalmann

So erreichen Sie unsere Schule:

Sekretariat: Frau Mosgallik 04431 70500-10
Sozialpädagoge Herr Fragel 04431 70500-16
E-Mail: info@sps-mail.de

Nach Unterrichtsschluss oder wenn das Sekretariat nicht besetzt ist, ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet.

Um jederzeit ein Elternteil erreichen zu können, ist es uns wichtig, dass wir stets Ihre aktuelle Telefonnummer und Handynummer vorliegen haben. Bei getrenntlebenden Eltern sollten beide eine Telefonnummer bei uns im Sekretariat hinterlegen.

RUZ

Das Regionale Umweltzentrum (RUZ) in Huntlosen-Hosüne unterstützt unsere Schule seit vielen Jahren im Sachunterricht, vor allem zum Schwerpunktthema „Wald“.

In einem Kooperationsvertrag ist die Zusammenarbeit zwischen der St. Peter- Schule und dem RUZ dokumentiert. Außerschulische Lernangebote sind fester Bestandteil unseres schulinternen Lehrplanes. Ziel soll sein, Freude, Neugier und Entdeckungslust zu wecken und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen hinzuführen. Die Bildung für nachhaltige Entwicklung – besonders im Sachunterricht – wird dadurch unterstützt. Themen sind u.a. „Energie“ in Klasse 4, „Vom Korn zum Brot“ in Klasse 3, „Kleine Wolfsexperten“ in Klasse 2 und „Wald erleben- Wald verstehen“ in Klasse 1.

MSLKO

Als langjähriger Kooperationspartner begleitet die Musikschule des Landkreises Oldenburg uns in unserem Schulalltag. Es ist uns ein sehr großes Anliegen, möglichst vielen Kindern die Teilhabe an Musik zukommen lassen zu könne. Im Rahmen des Niedersächsischen Musikalisierungsprogrammes „Wir machen die Musik!“ entstehen regelmäßig Projekte wie die Musikklasse, Musiktage oder Projektwochen. Darüber hinaus besteht nachschulisch für alle Kinder die Möglichkeit, in den Räumen unserer Schule Instrumentalunterricht zu erhalten. Aktuell gibt es Angebote für Blockflöte, Gitarre und Geige.

Mehr zu unseren Kooperation finden Sie in unserem Schulprofil.

Wo viele Menschen zusammen sind, – besonders in Schulen – ist das leidige Thema „Kopfläuse“ nicht mehr zu ignorieren aber auch nicht mehr mit Tabus behaftet, da es alle Kinder (und auch Lehrer und Eltern) treffen kann. Falls Ihr Kind von Läusen befallen wird, darf es nicht in die Schule kommen. Bitte informieren Sie das Sekretariat über den Befall und behandeln Sie Ihr Kind mit den gängigen Präparaten aus der Apotheke. Im Anschluss füllen Sie bitte die „Bescheinigung für Kindergärten und Schulen“ aus und geben Sie diese Ihrem Kind am nächsten Tag, zur Abgabe im Sekretariat mit. Vergessen Sie auch bitte nicht, die Behandlung nach 8 Tagen zu wiederholen, damit sichergestellt ist, dass auch wirklich alle Nissen abgetötet sind.

Wir sind bemüht, den Kindern einen abwechslungsreichen Schulalltag zu bieten. Leider ist dieses nicht immer kostenfrei möglich. So sammeln wir einmal im Laufe des Schuljahres von jedem Kind einen Betrag von ca. 8 Euro als Anteil an den Druckkosten und für Kopierpapier, Ton- und Bastelpapier ein. Für Schulveranstaltungen (z. B. Theaterbesuche), die für alle Kinder oder für einzelne Jahrgangsstufen angeboten werden, müssen wir Sie um die Übernahme der Kosten bitten. Das Gleiche gilt für Materialien, die für den Kunst-, Werk- oder Textilunterricht als Verbrauchsmaterial für die Kinder angeschafft werden.

Die Förderung der Lesekompetenz und Lesemotivation hat einen sehr hohen Stellenwert in der St.-Peter-Schule. Es ist uns ein großes Anliegen, den Kindern die Freude am Lesen zu vermitteln. Neben der regelmäßigen Buchausleihe in der Schulbücherei (s.o.), fahren viele Klassen zur jährlich stattfindenden Kinderbuchmesse (KIBUM) nach Oldenburg.

Die Schule besitzt außerdem die Lizenz für das Internetprogramm „Antolin“. Hier können sich die Kinder durch die Beantwortung von Fragen testen, wie gut sie gelesene Bücher verstanden haben und Punkte für ihr Lesekonto sammeln, sowohl in der Schule als auch zu Hause oder in der öffentlichen Bücherei in Wildeshausen.
Außerdem stellt die „Öffentliche Bücherei Wildeshausen“ (Burgstraße 15) – auch schon für Kinder im Vorschulalter – ein breit gefächertes Angebot an Büchern und Medien bereit. Geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, sich dort als Mitglied anzumelden.

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag 15:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr & 16:00 – 18:00 Uhr
Samstag 10:00 – 12:00 Uhr

Das Lesen und das Lesenlernen sehen wir als eine der wichtigsten Aufgaben der Grundschule an. Lesen lernt man aber nicht in einer Stunde Sprachunterricht täglich. Dazu gehört in jedem Fall die zusätzliche tägliche Übung zu Hause. Wir bieten Ihnen dabei Hilfen an. Besondere Aktionen wie die Teilnahme am „Welttag des Buches“, am „Tag des Vorlesens“, die Ausleihe in der Bücherei oder in der Klassenbücherei sollen Ihrem Kind das Lesen schmackhaft machen.

Im ersten und zweiten Schuljahr agieren auch Eltern als Lesepaten/Lesepatinnen und üben regelmäßig auf freiwilliger Basis am Vormittag mit den Kindern in Einzelbetreuung.

Bei Störungen im Unterricht erhalten die Kinder ein Abschreibblatt passend zum Fehlverhalten, das sie dann in der großen Pause abschreiben und zur Unterschrift durch die Eltern mit nach Hause nehmen müssen. Die Lehrerin/Der Lehrer bewahrt das Blatt anschließend auf und zieht es bei Elterngesprächen hinzu. (siehe Anlage: Maßnahmenkatalog /Eltern)

Im Sekretariat empfängt Sie unsere Sekretärin Frau Mosgallik. Sie ist von montags bis donnerstags von 7:15 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 07:15 bis 13:00 Uhr telefonisch zu erreichen.

Neben unserem Hausmeister, Herrn Wachsmann, sorgt ein Reinigungsteam für die Ordnung und Sauberkeit in Schule und Turnhalle.

Im Rahmen einer Kooperation mit der örtlichen Musikschule Wildeshausen finden mit finanzieller Unterstützung des Fördervereins regelmäßig Musikstunden statt, die im Team Teaching zwischen der Musiklehrkraft der St.-Peter- Schule und einer Musiklehrkraft der Musikschule durchgeführt werden.

In regelmäßigen Abständen findet morgens zwischen 07:45 Uhr und 07:55 Uhr ein gemeinsames offenes Singen in der Aula statt, bei dem wir Jahreszeitliches zu aktuellen Anlässen üben.

In der ersten und zweiten Klasse endet der Unterricht Ihres Kindes (bis auf zwei Tage in Klasse 2) um 11.30 Uhr. Falls Ihr Kind darüber hinaus im Rahmen der Verlässlichen Grundschule weiter betreut werden soll, können Sie in der Zeit von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr nach Anmeldung, die nachschulische Betreuung in Anspruch nehmen. Bei diesem Betreuungsangebot unserer Pädagogischen Mitarbeiterinnen erwartet Ihr Kind ein breit gefächertes Angebot an Spielen, Entspannung und Aktivitäten. Nach einer angemessenen Eingewöhnungszeit ist die Anwesenheit in der Betreuungsgruppe dann für Ihr Kind für ein halbes Jahr verbindlich.

Zwischen den 1. und 4. Schuljahren bestehen Patenschaften. Ziel ist, sich gegenseitig besser kennen zu lernen und ein Helfersystem für die Kleinen zu installieren, um ihnen besonders die erste Eingewöhnungsphase nach Schulbeginn zu erleichtern. Die Paten empfangen ihr „Patenkind“ bei der Einschulungsfeier und stehen ihnen als Ansprechpartner in den Pausen zur Verfügung. Auch werden die Großen hin und wieder als Helfer im 1. Schuljahr eingesetzt.

Unsere Frühstückspause findet im Klassenverband statt. Es ist uns wichtig, dass wir diese Zeit mit den Kindern in ruhiger und angenehmer Atmosphäre verbringen, vorlesen, uns unterhalten. Jede Lehrkraft entscheidet, wann die 10-minütige Frühstückspause im Unterrichtsblock der 1. und 2. Stunde von 7.55 Uhr- 9.35 Uhr stattfinden wird.

1. große Pause (Hofpause): 9:35 Uhr – 9:55 Uhr
2. große Pause (Hofpause): 11:30 Uhr – 11:45 Uhr

Bei schlechtem Wetter (in den „Regenpausen“) halten sich die SchülerInnen unter Aufsicht in ihren jeweiligen Klassenräumen auf und können dort basteln, Gesellschaftsspiele spielen, etc.

„Leichter Lernen durch gesunde Ernährung“ – Entspannung in Pausen ist nötig, um Anspannung, Konzentration und sinnvolles Arbeiten im Unterricht zu ermöglichen.
Aus diesem Grunde verstehen wir die Frühstückspause als Teil unseres Gesundheitskonzeptes. Täglich ist in dieser Zeit (10 Minuten) die Gelegenheit, den Kindern die Wichtigkeit gesunder Ernährung bewusst zu machen. Es werden gesunde Pausenbrote vorgestellt, auf die Bedeutung des ausreichenden Trinkens hingewiesen und Rituale gepflegt (Tisch fürs Frühstück vorbereiten, gemeinsam beginnen, Lied/Tischgebet, Esskultur).

Die Vorbereitung dazu muss aber von Ihnen zu Hause geleistet werden. Versorgen Sie Ihr Kind in jedem Fall mit einem gesunden Pausen-Frühstück, wenn möglich vollwertig, d.h. Vollkornbrot, Obst und ein gesundes Getränk (koffeinhaltige, gesüßte Getränke wie Cola sind bei uns nicht erwünscht). Ergänzend erleichtert ein kleines Frühstück zu Hause Ihrem Kind vor dem Weg zur Schule den Start in den Tag. Unter Gesundheitserziehung erfahren Sie mehr über unser Konzept.

Unsere Pausenordnung besagt, dass alle Kinder in der Pause unverzüglich auf den Schulhof gehen, da die Klassen abgeschlossen werden und das Spielen auf den Fluren untersagt ist. In den Regenpausen verbleiben die Kinder in der Klasse und beschäftigen sich mit Lesen, Malen, Basteln usw. Eine Pausenaufsicht beaufsichtigt die einzelnen Klassen.

Am Rande des Fußballfeldes befindet sich eine Holzhütte. Hier können alle Kinder in den Hofpausen kleine Spielgeräte wie Schaufeln, Seile, Bälle, Tischtennisschläger etc. ausleihen. Die Spiel-Ausleihe wird von unserem Schülerrat organisiert und durchgeführt. Jedes Kind ist für das geliehene Spielgerät verantwortlich und bringt es am Ende der Spielzeit zurück. Sowohl über den Förderverein als auch über die gespendeten Gelder der Elternsprechtag-Cafés kann der Schülerrat regelmäßig neue Spielgeräte anschaffen.

In der Postmappe, die zu Beginn der Schulzeit von Ihnen angeschafft wird, finden Sie u.a. Elternbriefe und weitere wichtige Informationsschreiben. Bitte kontrollieren Sie die Postmappe Ihres Kindes regelmäßig.

In regelmäßigen Abständen finden an unserer Schule zu verschiedenen Themen Projekttage und auch Projektwochen statt. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, häufig losgelöst von Klassenverband und Stundenrhythmus, vielfältige Lern- und Lebenserfahrungen zu sammeln.

Bereits im 1. Schuljahr beginnen wir im Rahmen des Mobilitäts-Trainings mit dem Einüben des richtigen Verhaltens im Straßenverkehr. Über Vorübungen zur sicheren Beherrschung des Straßenverkehrs als Fußgänger gelangen wir im Laufe von vier Schuljahren zur angestrebten Radfahrprüfung im 4. Schuljahr. Jedes Jahr veranstalten wir mit allen Kindern einen Verkehrsaktionstag, an dem die Kinder für Verkehr und Verhalten im Verkehr ganz besonders sensibilisiert werden und an dem die 4. Schuljahre die Radfahrprüfung ablegen. Weiterhin sind an diesem Tag Aktionen mit der Polizei, den Maltesern und weitere Aktionen zum Thema geplant. (-> Verkehrsaktionstag).

In einer Gesamtkonferenz haben Lehrerinnen und Eltern gemeinsam in einem Konzept niedergelegt, was uns im Umgang miteinander wichtig ist, damit für alle in der Schule Beteiligten der Alltag möglichst konfliktfrei und angenehm gestaltet werden kann. Die Regeln dazu können Sie hier einsehen und laden.

Ebenfalls haben wir hier festgelegt, welche Voraussetzungen wir uns von den Schulneulingen und ihren Eltern bei Schuleintritt wünschen.

An unserer Schule wird katholischer Religionsunterricht als Pflichtunterricht für alle Kinder erteilt. Gemeinsame Gottesdienste mit aktiver Beteiligung der Kinder besuchen wir zum Schulanfang, zum Fest des Heiligen Martins, im Frühling und zum Ausklang der Grundschulzeit. Hierzu sind die Eltern, Großeltern und Gäste immer herzlich eingeladen. Eine gemeinsame Weihnachtsfeier mit allen Kindern und Lehrern, interessierten Eltern und einem Hauptamtlichen der St.-Peter-Kirche feiern wir am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien in der St.-Peter-Kirche.

Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ist im Niedersächsischen Schulgesetz von 1993 im § 4 verankert.

Im RIK haben die Schulen des Schulverbundes „Huntetal“ eine enge Zusammenarbeit mit der Förderschule Lernen „Hunteschule“ und der Förderschule Sprache (Neerstedt) vereinbart. Ziel ist u.a. die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf möglichst in der für sie zuständigen Grundschule. Zur Unterstützung stehen uns Förderschullehrkräfte wöchentlich zum parallelen Einsatz in den Klassen zur Verfügung.

Schon in der Grundschule vermitteln wir den Kindern Grundregeln demokratischen Miteinanders. Regelmäßig treffen sich alle Kinder zum so genannten Forum. Dort werden Fragen und Wünsche der Kinder besprochen und geklärt. Geleitet wird diese Versammlung vom Schülerrat (bestehend aus Schulsprecher und den Klassensprechern der 2.bis 4. Schuljahre).

Diese Kinder bearbeiten auch die Kinderfragen, die sie am Ende der Woche im Briefkasten im Foyer finden. Im Forum werden regelmäßig kleine Präsentationen und Beiträge einzelner SchülerInnen oder Klassen sowie gemeinsame Lieder und Musikstücke vorgetragen und gesungen.

Aufgrund der Corona-Bestimmungen konnte das Forum lange nicht durchgeführt werden, wir hoffen aber, dass unser traditionelles Treffen wieder regelmäßig stattfinden kann.

Schulbücher werden entweder von den Eltern neu gekauft oder können in der Schule über ein entgeltliches Ausleihverfahren bezogen werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie frühzeitig vor Schuleintritt.

Die Lehrkräfte notieren Namen und Klasse Ihres Kindes im Inneren des Leihbuches. Bei Beschädigung und Verschmutzung der Bücher müssen wir Sie um Ersatz bitten.

Der Schulelternrat wird gebildet aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften. Er wählt aus seinen Reihen die/den Schulelternratsvorsitzende(n) und den/die Stellvertreter(in) sowie die vier Vertreter für die Gesamtkonferenz und den Schulvorstand. Auf regelmäßigen Sitzungen werden die Belange der Schule und wichtige Entscheidungen den Elternvertretern vorgestellt und diskutiert.

Im Frühling und im Herbst finden unsere Schülersprechtage statt. Die SchülerInnen besprechen an diesem Tag in einem Einzelgespräch mit Ihrer Klassenlehrerin das Arbeits- und Sozialverhalten und den Leistungsstand. Dabei kann jedes Kind seine persönliche Sichtweise auf einem Einschätzungsbogen festhalten. Diese Einschätzung kann von der Klassenlehrerin für den folgenden Elternsprechtag zum Gespräch herangezogen werden.

Ihr Kind muss nur die Sachen tragen, die es tatsächlich für den Unterricht braucht. Viele Arbeitsmaterialien und Arbeitshefte können in dafür vorgesehenen Fächern in der Schule bleiben. Kontrollieren Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen den Tascheninhalt. Das Gewicht des Ranzens sollte 10% – 15% des Körpergewichts eines Kindes nicht überschreiten. Leeren Sie vor allem regelmäßig die Schnellhefter Ihres Kindes nach Absprache mit der Klassenlehrerin dem Klassenlehrer.

Bitte wischen Sie auch von Zeit zu Zeit die Schultasche Ihres Kindes aus.

Über den Förderverein unserer Schule können Sie T-Shirts mit dem Logo der St.-Peter-Schule käuflich erwerben. Sprechen Sie bitte die Vorsitzende des Fördervereins, Frau Arkenberg, an.

Die Grundschulen der Stadt Wildeshausen und der umliegenden Gemeinden sowie die Förderschule „Lernen“ und „Sprache“ arbeiten auf Leitungsebene, aber auch in den Fachkonferenzen, eng zusammen. So werden die Kerncurricula für die einzelnen Fächer im Schulverbund thematisiert und gemeinsame Absprachen getroffen. Das bedeutet unter anderem für die Kinder einen leichteren Übergang zu den weiterführenden Schulen, weil alle die gleichen Voraussetzungen mitbringen.

Im Schulvorstand arbeitet die Schulleitung mit gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten und mit Lehrkräften zum Wohl der Schule verantwortlich zusammen. Der Schulvorstand sichert die Qualitätsentwicklung der Schule. In der St.-Peter-Schule setzt er sich aus acht Mitgliedern (die Schulleitung und Stellvertretung, 2 Lehrkräfte und 4 ElternvertreterInnen) zusammen. Gewählt werden die VertreterInnen der Lehrkräfte in der Gesamtkonferenz, der Schulelternrat wählt die VertreterInnen der Erziehungsberechtigten. Die Schulleiterin führt den Vorsitz.

Wichtig ist, dass Ihr Kind den Weg zur Schule bzw. Bushaltestelle sicher kennt. Gehen Sie diesen Weg wiederholt mit Ihrem Kind ab, weisen Sie auf besondere Gefahrenstellen hin. Schärfen Sie bitte Ihrem Kind ein und üben Sie auch mit ihm, grundsätzlich nur an sicheren Stellen die Straßen zu überqueren.

Das Fahren mit dem Fahrrad zur Schule sollte nur solchen Kindern gestattet werden, die ihr Rad absolut sicher beherrschen und die in der Lage sind, sich verkehrsgerecht zu verhalten. In Ihrem eigenen Interesse liegt es sicher, Ihr Kind zum Tragen eines Fahrradschutzhelmes anzuhalten. Ohne Helm dürfen die Kinder nicht mit dem Rad zur Schule kommen. Bitte sehen Sie davon ab, Ihr Kind schon im 1. Schuljahr alleine mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen. Beraten Sie sich gegebenenfalls mit der Schule.

Auf Initiative des Schulelternrates wurde vor einigen Jahren der so genannte Schulexpress gestartet. Die Kinder können sich vor Schulbeginn an gemeinsamen Haltestellen treffen und den Rest-Schulweg gemeinsam zurücklegen. Damit wollen wir einem Verkehrschaos vor der Schule, das eine Gefahr für die Schulkinder darstellt, entgegenwirken. Außerdem ist der Schulexpress Teil unseres Bewegungskonzeptes.

Falls Sie Ihr Kind doch einmal mit dem Auto bringen müssen, nutzen Sie bitte die Elternhaltestellen / Hol- und Bringzonen die für unsere Schule eingerichtet wurden und lassen Sie Ihr Kind von dort den Rest des Weges zu Fuß gehen:

  1. Ladestraße
  2. Gildeplatz
  3. Parkplatz Neue Straße
  4. Vorplatz am alten Feuerwehrhaus

Näheres besprechen Sie auf einem der ersten Klassenelternabende.

Ab dem 3. Schuljahr findet Schwimmen im Wechsel mit dem Sportunterricht statt. Beginnend mit der Wassergewöhnung führt unser Schwimmunterricht bis hin zur Abnahme der Deutschen Jugendschwimmabzeichen in Bronze, Silber oder Gold. Bitte beachten Sie die besonderen Bestimmungen zum Schwimmunterricht im Download. Bei der Badebekleidung weisen wir aus Sicherheitsgründen darauf hin, dass die Jungen keine Shorts tragen dürfen, weil sie damit möglicherweise hängen bleiben können.

Weitere Informationen rund ums Baden stellen wir Ihnen in den Downloads zur Verfügung: Grundsätze und Bestimmungen im Schulsport

„Überbehütete Kinder sind genauso schlimm dran wie vernachlässigte Kinder.“

Dieses Zitat des Erziehungswissenschaftlers Peter Struck sollte uns zu denken geben. Eine wichtige Aufgabe von Pädagoginnen, Pädagogen, Erzieherinnen und Erziehern ist die Erziehung zur Selbstständigkeit, die wir an unserer Schule sehr ernst nehmen und umsetzen. Wir bitten hier um Ihre Unterstützung. Ihre Kinder sollen baldmöglichst nach Aufnahme in die Schule gelernt haben, selbstständig ihre Schulsachen zu ordnen und für den kommenden Schultag bereitzulegen. Auch das Tragen der Schultaschen sollten nicht die Eltern übernehmen.

Kinder sollten allein den Weg bis in die Klasse gehen. Wenn Sie Ihr Kind zur Schule begleiten, verabschieden Sie es am Beginn des Schulgeländes und holen es dort wieder ab. Sie erleichtern Ihrem Kind damit den Schritt zur Selbstständigkeit und damit auch seine Stellung innerhalb der Klassengemeinschaft.

Unsere Schule ist mit einer Schließanlage ausgestattet, d.h. die Türen sind während des Unterrichts von außen nicht zu öffnen. Mit Hilfe von Außenkameras haben wir einen Überblick, wer in das Gebäude möchte. Die Sekretärin öffnet den Besuchern, die am Haupteingang klingeln.

In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass ein Kind trotz RIK (s.o.) nicht optimal an unserer Schule gefördert werden kann. Dann ist es wichtig, Experten heranzuziehen, die uns bei der Suche nach der richtigen Förderung behilflich sind. Aber auch hier gilt: Alle Schritte werden mit den Erziehungsberechtigten so früh wie möglich abgesprochen.

Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund. Für betroffene Kinder gibt es ein Überprüfungsverfahren, das in Übereinstimmung mit den Eltern von einem/r Förderschullehrer/in und der Grundschullehrerin/dem Grundschullehrer durchgeführt wird. Ziel des Verfahrens ist festzustellen, ob gegebenenfalls ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt. Dann ist es möglich, Kinder zieldifferent zu beschulen. Bei uns steht immer ein Gedanke im Vordergrund: Wie und wo können wir jedes Kind bestmöglich fördern und zu seinen Möglichkeiten führen? (-> Inklusion)

Als Schul-Sozialarbeiter ist Herr Stefan Fragel mit einer halben Stelle an zwei Tagen in der Woche an der St.-Peter-Schule im Einsatz und unterstützt uns bei Elterngesprächen und Konflikten mit den Kindern. Erreichbar ist Herr Fragel unter der Tel. 0162 8708163 und per Mail unter: Stefan.Fragel@sps-mail.de

Eine Spätbetreuung nach 12:30 Uhr können wir derzeit nicht anbieten.

->Stundentafel/Zeiten

Jedes Jahr führen wir in den Sommermonaten für die Kinder der 1. – 4. Klassen ein Sportfest in Leichtathletik (Laufen, Springen, Werfen) durch. Dazu nutzen wir die Sportanlage im Krandel. Die erbrachten Leistungen dienen als Grundlage für den Erwerb des Schülersportabzeichens, das die Kinder ab 8 Jahren erreichen können. Zusätzlich zu dem oben genannten Dreikampf gehören zum Schülersportabzeichen noch 50m-Schwimmen und der 800m- Lauf. Für die ersten Schuljahre bieten wir im Rahmen des Sportfestes separate Übungen an.

Im Schwimmunterricht nehmen die 3. und 4. Klassen regelmäßig an der Klassenaktion „Niedersachsen schwimmt“ teil. In verschiedenen spielerischen Übungen sammelt jede Klasse gemeinsam Punkte. Bei Erreichen einer vorgegebenen Punktzahl erhält jeder Teilnehmer eine Urkunde.

Für den Sportunterricht benötigen die Kinder Sportkleidung und feste Schuhe mit hellen Sohlen. Besonders am Anfang erleichtern Turnschuhe mit Klettverschluss das An- und Ausziehen.

Turnschuhe mit schwarzen Sohlen sind lt. Nutzungsbestimmungen der Stadt nicht zugelassen.

Nach unserer Erfahrung ist es nicht sinnvoll, wenn das Sportzeug wochenlang in der Schule verbleibt, lassen Sie es mit nach Hause bringen, damit es gewaschen werden kann. Die Eltern der Kinder der 1. und 2. Klassen achten bitte darauf, dass die Kinder an den „Sporttagen“ solche Kleidung tragen, die die SchülerInnen selber leicht wechseln können.

Unfallvorbeugung während des Sportunterrichts:

Achten Sie bitte darauf, dass die Kinder am „Sporttag“ keine Ringe, Halsketten, Ohrringe, Piercings, Armbänder oder Uhren tragen. Im Sportunterricht müssen Schmuck und Uhren abgelegt und lange Haare mit einem Zopfgummi zusammengehalten werden. Ohrstecker werden vor Schulbeginn (am besten zu Hause) mit einem Heftpflaster abgeklebt.

7:30 Uhr Offener Anfang/Schulhof mit Beaufsichtigung
7:45 Uhr Öffnung der Schule – Offener Anfang
1. Stunde 7:55 – 8:40 Uhr 10 Minuten Frühstückspause
2. Stunde 8:40 – 9:35 Uhr (inkl. Frühst.)
1. große Pause 20 Minuten 9.35-9.55 Uhr
3. Stunde 09:55- 10:40 Uhr 5 Minuten Wechselpause
4. Stunde 10:45 – 11:30 Uhr
2. große Pause 15 Minuten 11.30-11.45 Uhr
5. Stunde 11:45 – 12:30 Uhr Kl. 1-2 nachschulische Betreuung
5 Minuten Wechselpause
6. Stunde 12:35 – 13:20 Uhr Kl. 3-4 (1-2 x wöchentlich)

Ab 7:30 Uhr gewährleisten wir eine Aufsicht auf dem Schulgelände. Die Stundentafel für die Kinder des 1. und 2. Schuljahrgangs sieht eine tägliche Unterrichtszeit von 7:55 Uhr bis 11:30 Uhr vor (2.Kl. 2-mal wöchentlich bis 12:30 Uhr). Danach ist für diese Kinder der Schulvormittag beendet.

Falls Sie aber für Ihr Kind die gesamte Zeit der Verlässlichen Grundschule in Anspruch nehmen möchten, so kann es nach Anmeldung in der Zeit von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr am unterrichtsergänzenden Angebot (nachschulische Betreuung) teilnehmen. Nach einer angemessenen Eingewöhnungszeit ist die Anwesenheit in der Betreuungsgruppe dann für Ihr Kind für ein halbes Jahr verbindlich.
->Nachschulische Betreuung.

Für die Kinder des 3. und 4. Schuljahrgangs endet der Unterricht an vier Tagen nach der 5. Stunde um 12:30 Uhr. Einmal pro Woche haben die 3. und 4. Klassen die 6. Stunde von 12:35 Uhr bis 13:20 Uhr. Kinder, die nach dem Schulschluss um 12:30 Uhr weiter betreut werden müssen, können an der Spätbetreuung teilnehmen. Die Spätbetreuung findet in der Zeit von 12:30 Uhr bis 13:20 Uhr statt -> Spätbetreuung.

Aggressionen zwischen Schülerinnen und Schülern gehören zum Schulalltag. Probleme tauchen auf, wenn Kinder zu wenige Möglichkeiten haben, das friedvolle Lösen von Konflikten zu lernen. Das bewährte Streitschlichter-Projekt an unserer Schule soll zur Überwindung gewaltförmiger Konfliktaustragungen unter den Schülerinnen und Schülern beitragen. Dabei wird beim Streitschlichter-Projekt bewusst von einem positiven Konfliktbegriff ausgegangen: Konflikte bieten die Chance zur Entwicklung und Verbesserung gegenseitiger Beziehungen. Gefährlich sind ungelöste Konflikte. Sie haben ihren Ursprung zumeist in harmlosen Meinungsverschiedenheiten, unterschiedlichen Interessen oder Missverständnissen, können aber derart eskalieren, dass die Beteiligten darunter sehr leiden.

Zielsetzung des Streitschlichter-Projekts an der St.-Peter-Schule:

Unsere Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt werden, auf Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten zu verzichten (Gewaltprävention). In einem speziellen Trainingsprogramm werden die Grundregeln konstruktiver Konfliktlösung vermittelt. Schülerinnen und Schüler, die dieses Trainingsprogramm absolviert haben, sind in der Lage, in Konflikten mit Gleichaltrigen oder Jüngeren zu vermitteln, ohne dass eine Lehrerin hinzugezogen werden muss.

Inhalt des Streitschlichter-Projekts an der St.-Peter-Schule:

Das Training wurde auf Basis verschiedener Ansätze entwickelt (Mediation, Konfliktmanagement) und wird überwiegend in Form von (Rollen-)Spielen und Aufgabenstellungen zu fünf verschiedenen Themenbereichen mit den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern besprochen und eingeübt. Die Themenbereiche sind:

  • Eigene Gefühle erkennen und formulieren
  • Aktives Zuhören
  • Formulieren von Ich-Botschaften
  • Konfliktanalyse
  • Techniken zur Lösungsfindung und Ablauf einer Mediation

Praktische Durchführung des Streitschlichter-Projekts im 2. Halbjahr eines Schuljahres

Das Streitschlichter-Projekt wird in Form einer Arbeitsgemeinschaft (AG) durchgeführt. An dieser AG können 10 Kinder aus den 3. Klassen teilnehmen, die als Streitschlichter ausgebildet wurden. Sie schließt mit einer kleinen Prüfung und Urkundenverleihung ab. Nach dieser Ausbildung agieren diese SchülerInnen dann im darauffolgenden Schuljahr als StreitschlichterInnen. In den großen Pausen halten sich jeweils zwei von ihnen bereit (an ihren gelben Westen zu erkennen), um in Konflikten zwischen anderen SchülerInnen vermitteln zu können.

Vielleicht möchte auch Ihr Kind zu gegebener Zeit StreitschlichterIn werden.

Um für die SchülerInnen den Übergang zu den weiterführenden Schulen möglichst ohne Leistungsdruck zu gestalten, bieten die KlassenlehrerInnen der 4. Schuljahre zwei Gesprächstermine im Rahmen der Elternsprechtage an, um den Eltern bei der Wahl der bestmöglichen weiterführenden Schule behilflich zu sein.
Die Eltern entscheiden jedoch unabhängig davon, welche Schule sie für ihr Kind als geeignet ansehen.

Zusätzlich bieten die weiterführenden Schulen im zweiten Halbjahr des 4. Schuljahres einen Informationsabend und einen Tag der offenen Tür an.

Die Umwelterziehung nimmt in unserer Schule einen breiten Rahmen ein. Wir sind der Meinung, dass Umwelterziehung nicht nur durch Reden sondern hauptsächlich durch Taten erfolgen muss. In allen Klassen trennen wir Papierabfälle und Verpackungen von den anderen Abfällen. Deshalb bitten wir auch Sie um Ihre Mithilfe: Geben Sie Ihrem Kind keine Einwegverpackungen mit! Bevorzugen Sie beim Kauf von Schulmaterialien umweltfreundliche Produkte! Ermöglichen Sie Ihrem Kind, dass es sich zu Hause genauso umweltfreundlich verhalten kann, wie es dies in der Schule lernt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, sollten die dafür eingerichteten Parkplätze benutzen. Das stetige Anhalten / Abfahren – oft noch dazu im Halteverbot – direkt vor unserer Schule ist eine große Gefahrenquelle für alle Schüler. ( Schulweg/Schulexpress)

Bei allen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind durch den Gemeinde – Unfall – Versicherungsverband (GUV) versichert. Dies gilt auch für den Schulweg. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Sachen und Wertgegenstände. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. Das Formular zur Schadensmeldung finden Sie vorab im Bereich Download.

Der Unterricht beginnt um 7:55 Uhr. Ab 7:30 Uhr gewährleisten wir eine Aufsicht auf dem Schulgelände. Die Öffnung des Schulgebäudes ist um 7:45 Uhr, eine Aufsicht sowohl draußen als auch im Gebäude ist von dieser Zeit an gewährleistet. Im offenen Anfang haben die Kinder die Möglichkeit, entspannt in der Schule anzukommen und sich auf den Schulvormittag vorzubereiten.

An einem Tag im Schuljahr dreht sich bei uns alles um die Sicherheit im Straßenverkehr. Die 4. Schuljahre absolvieren z.B. ihre Fahrradprüfung, es gibt einen Fahrrad-Geschicklichkeitsparcours für das 3. Schuljahr auf dem Schulhof, die Kinder des 2. Schuljahres machen den Rollerführerschein und das 1. Schuljahr kann das Fußgänger-Diplom erwerben. In der Turnhalle stehen zudem Stationen zur Wahrnehmung und Koordination bereit, die sowohl sehend als auch „blind“ umgesetzt werden.

Weiterhin überprüfen wir einmal im Jahr im Herbst die Fahrtauglichkeit der Fahrräder und vergeben eine Fahrradprüfplakette.

Ihr Kind besucht eine Verlässliche Grundschule. Der Begriff „Verlässlichkeit“ bezieht sich auf die Öffnungszeiten – in unserer Schule zurzeit von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr – und bedeutet eine Verpflichtung: Kinder werden während des Schulvormittags nicht wegen Unterrichtsausfalls nach Hause geschickt.

Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass der Unterricht Ihres Kindes früher enden muss, als es der Stundenplan vorsieht (Unfall, Erkrankung des Kindes). Für diese Fälle ist es wichtig, Sie stets telefonisch erreichen zu können. Wir raten dazu, mehrere Telefonnummern z. B. vom Arbeitsplatz oder von den Großeltern, guten Nachbarn usw. im Sekretariat zu hinterlegen.

Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen
(aus dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministerium vom 01.04.2008)

  1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser,  Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen.
  2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Gassprühgeräte), Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laserpointer.
  3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z. B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des Waffengesetzes verwechselt werden können.
  4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen (z. B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
  5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
  6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z. B. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.

Ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. kann eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben.

Im Laufe der Schuljahre werden die Kinder mehrmals schulzahnärztlich untersucht. Bei Behandlungsbedarf erhalten Sie über die Schule eine schriftliche Mitteilung.

Für die Klasse 1 werden die Zeugnisse zum Ende des Schuljahres geschrieben, ab Klasse 2 erhalten die Kinder auch zum Schulhalbjahr Zeugnisse. Diese Zeugnisse enthalten noch keine Noten. Das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes wird im Zeugnis beschrieben. Vom 3. Schuljahr an erhalten die Kinder Zeugnisse, in denen weiterhin das Arbeits- und Sozialverhalten beschrieben wird, aber für die einzelnen Fächer Noten erteilt werden.

Um für Ihr Kind einen möglichst optimalen Schulstart zu gewährleisten, holen wir es da ab, wo es steht. Das bedeutet, dass wir eng mit den Kindertagesstätten in Wildeshausen zusammenarbeiten. Wir informieren uns gegenseitig über die jeweilige Bildungseinrichtung und haben regelmäßige Treffen zum Meinungsaustausch und zur Zusammenarbeit.

Ebenso besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Förderschule „Hunteschule“ und der Förderschule Sprache Neerstedt. ( RIK) Auf regelmäßigen Sitzungen mit den weiterführenden Schulen findet ein Informationsaustausch über die Arbeit in den verschiedenen Schulformen statt.

Nach Möglichkeit bieten wir für Kinder der 1. und 2. Klassen einen Konzentrations- und Entspannungskurs oder eine Sportförderstunde an. Diese Kurse sind für Kinder gedacht, denen im Rahmen des Unterrichtsalltags oft die nötige Konzentration, das Selbstvertrauen und die Ruhe zum Arbeiten fehlen oder die motorische Defizite aufweisen. In unserem Hause findet für die 2. und 3. Schuljahre an einigen Tagen in der Woche nach dem Unterricht ein Angebot der Musikschule des Landkreises Oldenburg (kostenpflichtig) zur Teilnahme an der Musikfrühförderung statt.

Alle zwei Jahre laden wir auf Wunsch der Eltern das „Defending-Team“ aus Hamburg ein, das einen Kurs zur Selbstbehauptung und Stärkung des Selbstbewusstseins für die Kinder anbietet. Diese Kurse finden in den Nachmittagsstunden statt und sind kostenpflichtig.