Der Schulelternrat

Der Schulelternrat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigte der Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Somit stellt er neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.

Zu den Aufgaben des Schulelternrates gehören unter anderem:

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren,
  • Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben.
  • an den Beratungen der Schulgremien teilzunehmen.

Schulträger und Schulleitung unterrichten den Schulelternrat über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Auf Wunsch kann der Schulelternrat auch bei der Konfliktlösung zwischen einzelnen Eltern und der Schule helfen. Wichtiger ist das Wort „Mitwirkung“ im Niedersächsischen Schulgesetz. Deutlich wird damit gemacht, dass es um eine gemeinsame Sache zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gehen soll. Ebenso ist dort klar ausgedrückt, dass die Schule im Vordergrund steht. Mitwirkung heißt, die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen.

Der Schulelternrat wird nicht gewählt, sondern aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften gebildet. Der Schulelternrat der St.-Peter-Schule Wildeshausen hat in seiner Geschäftsordnung u. a. festgelegt, dass ihm zusätzlich zu den Vorsitzenden der Klassenelternschaften auch ihre Stellvertreter angehören. Diese haben selbstverständlich auch Rede-, Antrags- und Stimmrecht.

Die Vertreter der Klassenelternschaften sind für 2 Jahre gewählt. Somit sind sie in der Regel auch entsprechend lange Mitglieder des Schulelternrates.

Unsere Elternvertreterinnen sind:

Julia Luschnat

Geschaeftsordnung-SPS und Schulelternrat-Informationen